Grundurteil vom Landgericht Arnsberg - 2 O 293/06

Tenor

Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger den aufgrund des Unfallereignisses vom 20.05.2006 entstandenen Schaden an seinem PKW zu erset-zen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36
37
38 39 40 41 42

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.