Urteil vom Landgericht Arnsberg - 5 S 111/07

Tenor

hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg

auf die mündliche Verhandlung vom 22. Jan. 2008

durch

für R e c h t erkannt:

Das Urteil des Amtsgerichts Soest vom 18. Juli 2007 – 14 C 49/07 – wird abgeän-dert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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