Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 2 Qs 11/08 jug.

Tenor

Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft vom 30. April 2008 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Soest vom 15. April 2008 hat die 2. Große Strafkammer – Jugendkammer – des Landgerichts Arnsberg am 10. Juni 2008 durch

den Vorsitzenden Richter am Landgericht

den Richter am Landgericht und

den Richter

nach Anhörung des Angeklagten bzw. seines Verteidigers beschlossen:

Der Beschluss des Amtsgerichts Soest vom 15.04.2008 wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.


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