Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 2 Qs 89/08

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten vom 25. September 2008 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Meschede vom 16. September 2008 hat die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Arnsberg am 16. Oktober 2008 durch

den Vorsitzenden Richter am Landgericht,

den Richter am Landgericht und

die Richterin am Landgericht

nach Anhörung der Staatsanwaltschaft beschlossen:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht – Strafrichter - Me-schede zurückverwiesen.


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