Urteil vom Landgericht Arnsberg - 1 O 219/08

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die

Streitverkündung entstandenen Kosten, die der Streitverkündeten auferlegt

werden.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu

vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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