Urteil vom Landgericht Arnsberg - 5 S 70/08

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Landgericht Arnsberg - 5. Zivilkammer -

auf die mündliche Verhandlung vom 02.12.2008

durch die

für Recht er¬kannt:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des AG Werl vom 18.06.2008 (4 C 735/07) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 784,61 nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2007 sowie EUR 120,67 vorgerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.


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