Urteil vom Landgericht Arnsberg - 3 S 165/08

Tenor

hat das Landgericht Arnsberg - 3. Zivilkammer - auf die mündliche Verhandlung vom 17.02.2009

durch

für R e c h t erkannt:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 03.09.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Menden (Aktenzeichen: 4 C 78/08) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.000,00 nebst Zinsen i. H. v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.01.2008 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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