Urteil vom Landgericht Arnsberg - 5 S 70/09

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Arnsberg vom 24.04.2009 wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das vorgenannte Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 145,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.05.2008 sowie 39,00 € vorgerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin ¼, die Beklagte ¾.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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