Schlussurteil vom Landgericht Arnsberg - 8 O 127/09

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 43.467,76 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 25.564,59 Euro seit dem 14.08.2009 und aus 17.903,17 Euro seit dem 03.11.2009 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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