Urteil vom Landgericht Arnsberg - I-4 O 72/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, 9.895,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.03.2010 sowie weitere Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.099,00 € an den Kläger zu zahlen. Es wird festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger den Schaden in Form der Leitungsverluste für den Strom aus seiner Photovoltaikanlage am Standort „A-Straße ##“ in #### A ersetzen muss, der durch die Anbindung an den Netzverknüpfungspunkt „A-Straße 32“ gegenüber einem Anschluss am Hausanschluss „A-Straße 41“ entsteht.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 95 % und der Kläger zu 5 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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Entscheidungsgründe

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