Urteil vom Landgericht Arnsberg - I-3 S 84/10

Tenor

hat das Landgericht Arnsberg - 3. Zivilkammer - aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 26.10.2010durch für Recht er­kannt:

 

 

Die Berufung des Beklagten gegen das am 06.05.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Medebach, AZ: 3 C 181/09, wird auf seine Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der von dem Beklagten zu zahlende Betrag auf 2.383,49 € reduziert wird und dass der Beklagte hierauf erst ab dem 11.03.2009 Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu zahlen hat.

 

Wegen des weitergehenden Betrages wird die Klage abgewiesen.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.