Urteil vom Landgericht Arnsberg - I-5 S 47/11

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23.02.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Arnsberg (Az. 12 C 348/09) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 

Die Revision wird zugelassen.


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