Urteil vom Landgericht Arnsberg - 1 O 533/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2) 7.645,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.01.2011 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.429,27 € zu zahlen.

Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an den Kläger zu 2) eine monatliche Geldrente in Höhe von 514,40 € ab dem 01.10.2011, zahlbar jeweils vierteljährlich im Voraus zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines jeden Jahres, bis zum 31.12.2044, längstens aber bis zum Ableben des Klägers zu 2), zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger jeden weiteren über den Antrag zu 3) hinausgehenden Unterhaltsschaden aus dem Verkehrsunfall vom 29.04.2011 in B.-W., W.-Straße, zu ersetzen.

Die darüber hinausgehende Klage wird abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 1) zu 9 %, der Kläger zu 2) zu 64 % und die Beklagte zu 27 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen der Kläger zu 2)  64 % und der Kläger zu 1) 9 %, von den außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2) trägt die Beklagte 39 %. Im Übrigen findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten nicht statt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 128.719,52 € festgesetzt.


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