Urteil vom Landgericht Arnsberg - 2 O 326/10

Tenor

  • 1

    Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 136.932,78 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.08.2010 Zug um Zug gegen Übergabe des Porsche Panamera Turbo, Fahrgestellnummer XXXX, sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 2.180,60 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.04.2011 zu zahlen.

  • 2

    Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeugs Porsche Panamera Turbo, Fahrgestellnummer XXXX im Annahmeverzug befindet. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 3

    Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 14 %. Im Übrigen werden die Kosten der Beklagten auferlegt.

  • 4

    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 700 € abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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