Urteil vom Landgericht Arnsberg - 3 S 58/14

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Menden vom 27.02.2014 (3 C 90/13) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 110,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 65,95 € seit dem 6.12.2012 sowie aus weiteren 44,72 € seit dem 28.02.2013 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 39,00 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 40 % und die Beklagte 60 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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