Grund- und Teilurteil vom Landgericht Arnsberg - 2 O 83/13

Tenor

Die Klage ist dem Grunde nach mit einer Haftungsquote von 25 % zulasten der Beklagten gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, alle zukünftigen materiellen und unvorhergesehenen immateriellen Schäden des Klägers aus dem Unfall vom 16.07.2011, 14:10 Uhr in A-B nach einer Mithaftungsquote von 25 % zu ersetzen, soweit kein Forderungsübergang auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte erfolgt oder bereits erfolgt ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen