Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 2 KLs 38/13

Tenor

Auf die Erinnerung vom 25.08.2014 wird die Verteidigervergütung des Rechtsanwalts O auf insgesamt 1.336,71 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.


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