Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 6 Qs 118/14

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Meschede vom 20.11.2014 – 8 Gs 155/13 wird aufgehoben.

Eine Aktenversendungspauschale ist nicht zu erheben.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.


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