Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 5 T 156/15

Tenor

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 02.09.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Werl vom 19.08.2014 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.


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