Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 4 OH 25/14

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1.) vom 18.12.2014 wird die Notarkostenrechnung des Beteiligten zu 2.) vom 19.11.2014 aufgehoben.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Gerichtskosten werden nicht erhoben.


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