Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 5 T 21/16

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 21.07.2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts Werl vom 07.07.2016 (8 M 0506-16) aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Schuldner auferlegt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.207,77 € festgesetzt.


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