Beschluss vom Landgericht Bielefeld - Qs 568/96 XII
Tenor
Die Beschwerden werden auf Kosten der Beschwerdeführer mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, als die Beschwerdeführer verpflichtet sind, schriftliche Unterlagen an die Staatsanwaltschaft Bielefeld herauszugeben, aus denen die Personalien derjenigen Patienten zu ersehen sind, die im Krankenhaus in B in der Nacht vom 09. auf den 10.10.1995 außer dem verstorbenen auf der Station in Zimmer untergebracht gewesen.
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