Urteil vom Landgericht Bielefeld - 6 O 202/02

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.265,67 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2002 zu zahlen.

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 42 % und trägt der Beklagte 58 %.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar für die Klägerin in Höhe des zu vollstreckenden Betrages zzgl. 10%; sie kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 600,00 EUR abwenden, sofern dieser nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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