Urteil vom Landgericht Bielefeld - 21 S 84/03

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. Februar 2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 170,-- Euro, insgesamt also 175,-- Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 26.2.2002 zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 83 % und die Beklagten zu 17 %.

Die Kosten der Berufungsinstanz tragen der Kläger zu 79 % und die Beklagten zu 21 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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