Urteil vom Landgericht Bielefeld - 21 S 110/05

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8. März 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Die Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 812, 87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.11.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.


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