Urteil vom Landgericht Bielefeld - 2 O 23/04

Tenor

1.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 75.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszins seit dem 24.01.2004 zu zahlen.

2.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden aufgrund des Unfalls vom 07.11.2002 gegen 07.00 Uhr in Halle zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen.

3.

Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelfer.

4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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