Urteil vom Landgericht Bielefeld - 1 O 16/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.343,36 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2003 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 1/3 und die Beklagte 2/3.

Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 10 %.

Sie kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 10 % abwenden, wenn die Beklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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