Beschluss vom Landgericht Bielefeld - 25 T 12/06

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde vom 02.01.2006 wird der Beschluss

des Amtsgerichts Gütersloh vom 9.12.2005 aufgehoben.

Die sofortige Beschwerde vom 2.11.2005 gegen den Beschluss

des Amtsgerichts Gütersloh vom 11.10.2005 wird auf Kosten der

Beteiligten zu 2) nach einem Beschwerdewert von 20.000,00 € als unzulässig verworfen.


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