Beschluss vom Landgericht Bielefeld - Qs 323 + 324/06

Tenor

Auf die Beschwerden der Beschuldigten werden die Haftbefehle des Amtsgerichts Minden vom 07.12.2005 aufgehoben. Die Anträge auf ih-ren Erlass werden zurückgewiesen.

Die Kosten der Beschwerdeverfahren einschließlich der den beiden Be-schuldigten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskas-se.


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