Urteil vom Landgericht Bielefeld - 9 O 486/05

Tenor

In Höhe von 2.555,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

Basiszinssatz seit dem 27.04.2006 wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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