Urteil vom Landgericht Bielefeld - 8 O 179/06

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein (Teil-) Schmerzensgeld für den Zeitpunkt bis zur mündlichen Verhandlung vom 13.12.2006 in Höhe von 10.000,00 € zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die dem Kläger entste-henden zukünftigen sowohl materiellen als auch immateriellen Schäden, letztere ab dem 14.12.2006, aus dem Unfallereignis vom 20.04.2005 zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder Dritte übergegangen sind oder übergehen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstrecken-den Betrages vorläufig vollstreckbar.


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