Urteil vom Landgericht Bielefeld - 4 O 291/06

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein weite-res Schmerzensgeld in Höhe von 6.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 08.11.2006 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 29,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 08.11.2006 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.234,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 08.11.2006 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin allen zukünftigen, derzeit nicht voraussehbaren immateriellen Schaden und weiteren materiellen Schaden zu ersetzen, der ihr durch die Er-eignisse der Behandlung vom 19.04.2005 entstanden ist oder entstehen wird, soweit der Anspruch nicht auf einen anderen Sozialversicherungsträger überge-gangen ist oder noch übergeht.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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