Urteil vom Landgericht Bielefeld - 21 S 219/07

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 1. August 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 749,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. September 2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 58 % und die Beklagte 42 %; die Kosten der Berufungsinstanz werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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