Urteil vom Landgericht Bielefeld - 2 O 465/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

II)

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

III)

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch das beklagte Land durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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