Urteil vom Landgericht Bielefeld - 22 S 46/09

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 05.12.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Gütersloh wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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