Urteil vom Landgericht Bielefeld - 5 O 210/09

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.000,00 € nebst Zinsen Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.05.2009 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rücknahme des Pferdes „D.“, Wallach, LB-Nummer xxx.

2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Pferdes „D.“ seit dem 15.05.2009 in Annahmeverzug befindet.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Kosten in Höhe von 546,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.06.2009 zu zahlen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages zzgl. 10 %.


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