Urteil vom Landgericht Bielefeld - 9 O 31/07

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2003 aus 7.500,00 € und seit dem 19.01.2003 aus weiteren 5.000,00 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung ist Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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