Urteil vom Landgericht Bielefeld - 9 O 8/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.016.471,59 € (in Worten: Viermillionensechszehntausendvierhunderteinundsiebzig 59/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 3.894.639,87 € seit dem 2.5.2007 sowie auf 121.831,72 € seit dem 1.12.2007 zu zahlen.

Wegen der weitergehenden Zinsforderung wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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