Urteil vom Landgericht Bielefeld - 10 O 54/10

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.178,-- € nebst 5 % Zinsen hieraus über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2010 zu zahlen.

Die Widerklage und die Drittwiderklage werden abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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