Urteil vom Landgericht Bielefeld - 5 O 173/10

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des durch dieses Urteil für vollstreckbar erklärten Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 100% des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.


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