Urteil vom Landgericht Bielefeld - 5 O 383/09

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 1.622,71 € nebst Zinsen in Höhe von 12 % seit dem 14. Januar 2009 zu zahlen.

2.

Die Widerklage wird abgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445464748495051525354555657585960616263646566676869707172737475767778798081828384858687888990919293949596979899100101102103104105106107108109110

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.