Anerkenntnisurteil vom Landgericht Bielefeld - 21 S 68/10

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10.03.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld (4 C 320/09) abgeändert. Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 10.06.2009 wird aufrecht erhalten.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt - nach einem Streitwert i.H.v. - 1.178,85 – die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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