Urteil vom Landgericht Bielefeld - 17 O 95/11

Tenor

Die einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Hamm vom 11.08.2011 (Aktenzeichen: I-4 W 66/11 OLG Hamm) wird bestätigt.

Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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