Urteil vom Landgericht Bielefeld - 16 O 31/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfalle bis zu insgesamt 2 Jahren, zu vollstrecken an dem jeweiligen Geschäftsführer, zu unterlassen,

1.

im geschäftlichen Verkehr als Unternehmer zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet bei Angeboten zum sofortigen Kauf auf der Verkaufsplattform eBay gegenüber Verbrauchern den Abschluss von entgeltlichen Verträgen über PC-Druckerzubehör mit dem Hinweis „volle Garantie auf Funktion und Druckqualität“ zu bewerben, ohne über Inhalt der Haltbarkeitsgarantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, aufzuklären, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers anzugeben und darauf hinzuweisen, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden,

wenn dies geschieht wie nachfolgend dargestellt:

 Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

2.

Im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren an Verbraucher im Fernabsatz Druckerzubehör anzubieten und dabei im Rahmen der Produktbewertung und/oder Produktbeschreibung den folgenden Hinweis anzubringen:

„Achtung:

Diese recycelte Tonerkartusche wurde aus einer Original-Samsung-Kartusche hergestellt und verletzt somit keine Patentrechte!

Anmerkung:

Seit einiger Zeit befinden sich auf dem Markt „Nachbauten“, die gegen die Patentrechte des Druckerherstellers verstoßen. Die Tonergehäuse dieser Plagiate werden neu gegossen und sehen dem Original zum Verwechseln ähnlich. Der Handel mit diesen „Nachbaukartuschen“ ist illegal. Bei uns können Sie sicher sein, dass sie ein Produkt erwerben, welches keine Patentrechte von Samsung verletzt. Das versprechen wir Ihnen!“

wenn dies geschieht wie nachfolgend dargestellt:

 Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

3.

Im geschäftlichen Verkehr als Unternehmer zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet bei Angeboten zum sofortigen Kauf auf der Verkaufsplattform eBay gegenüber Verbrauchern den Abschluss von entgeltlichen Verträgen über PC-Druckerzubehör mit dem Hinweis „Sollten Sie mit einem kompatiblen Produkt nicht zufrieden sein, haben Sie eine 14-tägige Geld-Zurück-Garantie“ zu bewerben, ohne über Inhalt der Haltbarkeitsgarantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, aufzuklären, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers anzugeben und darauf hinzuweisen, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden,

wenn dies geschieht wie nachfolgend dargestellt bei der eBay-Auktion mit der Artikelnummer x geschehen:

 Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

4.

Im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren an Verbraucher im Fernabsatz Druckerzubehör anzubieten und dabei im Rahmen der Produktbewerbung und/oder Produktbeschreibung den folgenden Hinweis hervorgehoben anzubringen:

  • Sollten Sie mit einem kompatiblen Produkt nicht zufrieden sein, haben Sie eine 14-tägige Geld-Zurück-Garantie. Das Porto der Rücksendung übernehmen wir.

  • Für alle Produkte gilt selbstverständlich ebenfalls die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

und/oder

  • Der Versand der Ware erfolgt auf Risiko von Q..

wenn dies geschieht wie nachfolgend dargestellt bei der eBay-Auktion mit der Artikelnummer x geschehen:

 Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

II.

Die Beklagte wird verurteilt, Auskunft darüber zu erteilen, seit wann und in welchem Umfang Handlungen nach Ziffer I. begangen wurden, insbesondere unter Angabe der Anzahl der mit den Handlungen nach Ziffer I. beworbenen Angebote sowie der Anzahl der Vertragsabschlüsse, die unter Nutzung der Angebote unter Einbezug der Handlungen nach dem Klageantrag I, erfolgt sind.

III.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche Schäden zu ersetzen, die ihr aus den zu I. beschriebenen Handlungen entstanden sind und/oder noch entstehen werden.

IV.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.479,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.03.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 75.000,00 € vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 14 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 44 45 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.