Beschluss vom Landgericht Bielefeld - 6 O 504/11

Tenor

Die durch Beschluss vom 06.01.2012 im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Beklagte erfolgte Beiordnung des Rechtsanwalts I. Z. wird auf Grund von § 43 BRAO i.V.m. § 43 a IV BRAO, § 3 BORA rückwirkend aufgehoben.

Stattdessen wird Rechtsanwalt H. M. aus I. zur Wahrnehmung der Rechte der Beklagten in dieser Instanz beigeordnet.

Die auf die Prozesskosten zu leistenden monatlichen Raten werden auf 45,00 € herabgesetzt.


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