Beschluss vom Landgericht Bielefeld - 20 S 3/12

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 09.12.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Rahden (2 C 282/11) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf bis zu 4.000,00 Euro festgesetzt.


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