Beschluss vom Landgericht Bielefeld - 20 S 76/14

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.04.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld (Az. 42 C 80/14) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das am 24.04.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 651,80 Euro festgesetzt.


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