Beschluss vom Landgericht Bielefeld - 22 T 211/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 10.12.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Minden vom 8.12.2014 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 500.000 EUR festgesetzt.


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