Urteil vom Landgericht Bielefeld - 4 O 211/14

Tenor

1.       Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin Anwaltskosten in Höhe von 780,50 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.09.2013 zu zahlen.

2.       Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin  510,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.09.2013 zu zahlen.

3.       Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, es zu unterlassen, das Computerspiel „Bus Simulator 2012“ in sog. P2P Netzwerken drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.

4.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5.       Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

6.       Das Urteil ist bezüglich der Ziffern 1, 2 und 5 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages und bezüglich Ziffer 3 gegen Sicherheitsleistung von 8.000€ vorläufig vollstreckbar.


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