Beschluss vom Landgericht Bielefeld - 23 T 634/15

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Schuldners aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses und der Nichtabhilfeentscheidung vom 29.09.2015 zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 40.000,00 Euro festgesetzt.


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